Eine gute Unterrichtsstunde entsteht nicht dadurch, dass eine KI auf Knopfdruck einen Verlaufsplan ausgibt. Sie entsteht aus Fachwissen, Erfahrung mit einer Lerngruppe, einer tragfähigen Frage und der Fähigkeit, auf das zu reagieren, was im Raum tatsächlich geschieht. Daran ändert auch ChatGPT nichts.
Ich nutze generative KI trotzdem für die Unterrichtsvorbereitung. Nicht, weil ich meine eigenen didaktischen und methodischen Fähigkeiten an sie delegieren wollte. Sondern weil sie mir bei einer Arbeit hilft, die sonst oft unverhältnismäßig viel Zeit beansprucht: Materialien sichten, Informationen ordnen, Varianten prüfen, Arbeitsaufträge formulieren, mögliche Schülerantworten antizipieren, eine Ergebnissicherung vorbereiten.
Die Rollen müssen dabei klar bleiben. Die KI liefert Vorschläge. Ich prüfe sie, verwerfe sie, ändere sie oder nutze sie. Was in den Unterricht gelangt, muss ich fachlich, didaktisch, sprachlich und rechtlich vertreten können. Ein überzeugend formulierter KI-Text ist kein Argument. Er ist zunächst nur ein Entwurf.
Klaus Zierer hat diesen Maßstab wiederholt formuliert: Entscheidend ist nicht die Technik, sondern die Qualität des Unterrichts und die Fähigkeit der Lehrkraft, Technik sinnvoll einzusetzen. In einem Gespräch mit c't stimmte er ausdrücklich der Forderung zu, Lehrkräfte müssten lernen, Systeme wie ChatGPT verantwortlich zu nutzen. Seine Warnung bleibt richtig: Lernen darf nicht dadurch ersetzt werden, dass Maschinen die Denkaufgaben der Schüler erledigen. Für die Vorbereitung gilt jedoch etwas anderes. Dort kann KI ein Arbeitsinstrument sein, vergleichbar mit einer guten Bibliothek, einer Recherche, einem Wörterbuch oder einer Suchmaschine - nur dialogischer und schneller.
Der Projektraum ist wichtiger als der Prompt
Ich arbeite mit ChatGPT und Perplexity in getrennten Rollen. Perplexity nutze ich vor allem für die quellengestützte Recherche. ChatGPT dient mir als didaktischer Assistent: zum Strukturieren, Reduzieren, Formulieren und Prüfen.
Der entscheidende Schritt liegt vor dem ersten Prompt. Für ein Fach oder eine längere Unterrichtsreihe richte ich einen Projektraum ein. ChatGPT-Projekte können Dateien, Quellen, Anweisungen und zusammengehörige Gespräche bündeln. Das ist für fortlaufende Vorhaben sinnvoll, weil der Kontext nicht bei jeder Stunde neu erklärt werden muss. Die offizielle Dokumentation beschreibt Projekte genau als gemeinsamen Arbeitsraum für Chats, Quellen und Anweisungen.
In diesen Raum gehören bei mir keine beliebigen Internetfunde und keine ungeprüften Materialsammlungen. Er wird gezielt aufgebaut: mit dem Bildungsplan, Operatoren, fachlichen Leitlinien, erprobten Methoden, eigenen Unterrichtsentwürfen, Tafelbildern, Arbeitsaufträgen und Lernmaterialien aus dem gewachsenen Fundus.
Dieser Fundus ist wichtiger als jeder Musterprompt. Viele dieser Materialien sind über Jahre entstanden, lange vor ChatGPT. Sie enthalten Entscheidungen, die sich im Unterricht bewährt oder gerade nicht bewährt haben. Die KI kann daraus keinen guten Unterricht "lernen" im starken Sinn. Aber sie kann sich an der verfügbaren fachlichen und didaktischen Ordnung orientieren.
Auch Angaben zur Lerngruppe können helfen, den Entwurf realistisch zu halten: etwa die Frage, ob längere Sachtexte überfordern, wie sicher Quellenarbeit gelingt oder welche Aufgabenformate eingeübt sind. Diese Angaben bleiben aber abstrakt. Ich nenne keine Schüler, keine individuellen Leistungsstände, keine besonderen Förderbedarfe, keine Noten, keine konkreten Unterrichtszeiten und keine Angaben, aus denen sich Schule oder Klasse erschließen lassen.
Das Kultusministerium Baden-Württemberg betont, dass besonders geschützte personenbezogene Daten nicht in KI-Anwendungen verarbeitet werden dürfen und dass KI weder Noten vergeben noch wesentliche schulische Entscheidungen treffen darf. Die abschließende Bewertung bleibt bei der Lehrkraft. Kultusministerium Baden-Württemberg, KI im Unterricht
Was die KI sinnvoll vorbereiten kann, ist ein allgemeiner Erwartungshorizont: mögliche Lösungswege, fachliche Kriterien, typische Fehlvorstellungen oder differenzierte Hilfen. Die konkrete Leistung eines Schülers beurteile ich selbst.
Recherche, Reduktion, Unterricht
In Geschichte beginnt die Planung nicht mit dem Material, sondern mit einer Frage. Eine Reihe zur Französischen Revolution etwa braucht nicht möglichst viele Daten, Namen und Ereignisse. Sie braucht ein historisches Problem, an dem die Schüler arbeiten können: Warum wurde aus dem Anspruch auf Freiheit eine revolutionäre Gewaltgeschichte? Welche Interessen und Konflikte prägten den Verlauf? Welche Deutungen sind tragfähig? Und auch hier bei der Findung passgenauer Problemfragen ist die KI eine nützliche Assistentin und Beraterin, aus ihrem von mir kuratierten Projektraum heraus agierend.
Erst nach Festlegung der zentralen Problemfragen der Einheit und ihrer Unterrichtsziele bitte ich ChatGPT um einen Reihenentwurf für vier oder fünf Doppelstunden. Das System schlägt Stundenfragen, mögliche Materialien und Zugänge vor. Oft entstehen dadurch Varianten, die ich allein vielleicht nicht erwogen hätte. Gerade bei komplexen Themen kann das eine reale Entlastung sein. Nicht weil die KI das Thema besser verstünde, sondern weil sie in kurzer Zeit mehrere Ordnungsversuche vorlegt.
Die Entscheidung bleibt bei mir: Was ist historisch bedeutsam? Was ist für diese Altersgruppe erreichbar? Was lässt sich in der vorhandenen Zeit wirklich bearbeiten? Wo droht eine Überforderung, wo eine unzulässige Vereinfachung?
Der konkrete Verlauf folgt häufig einer vertrauten Struktur. Am Beginn steht eine authentische visuelle Quelle: ein Foto, ein Plakat, ein Gemälde oder eine zeitgenössische Darstellung. Die Schüler beobachten zunächst selbst, tauschen sich aus und entwickeln im Unterrichtsgespräch eine Problemfrage. Sachinformationen können dann über eine Infografik, ein Lernposter oder einen knappen Advanced Organizer erschlossen werden. Die Darstellung gibt Orientierung, beantwortet die historische Frage aber noch nicht.
Danach folgt die eigentliche Untersuchung: die Arbeit an einer Schlüsselquelle, gelegentlich der Vergleich zweier Quellen. Hier darf die KI nichts "verbessern", was die Quelle verändert. Kürzungen, sprachliche Hilfen, Übersetzungen oder Auslassungen müssen offenliegen. Autor, Adressat, Entstehungszeit und Fundstelle gehören zum Material. Eine historische Quelle ist kein Rohstoff für gefällige Neufassungen.
ChatGPT kann allerdings helfen, einen Aufgabenapparat zu entwickeln, Operatoren präzise zu staffeln und mögliche Verständnisschwierigkeiten vorauszusehen. Das spart Zeit, ersetzt aber nicht die fachliche Kontrolle. Wo die KI einen falschen Zusammenhang herstellt, eine Quelle falsch datiert oder eine Deutung als Tatsache ausgibt, endet ihre Nützlichkeit sofort.
Am Ende der Vorbereitung steht für mich ein kompaktes Regieblatt, kein minutiöses Referendariatsraster. Es enthält die Phasen der Stunde, zentrale Impulse, erwartbare Antworten, Stolperstellen und eine mögliche Ergebnissicherung. Auch ein Tafelbild kann vorbereitet werden. Im Unterricht wird es jedoch nicht einfach vollzogen. Es entsteht aus dem Gespräch mit der Klasse.
Rechtlich erlaubt - aber nicht schrankenlos
Die Frage, ob Lehrkräfte generative KI für die Unterrichtsvorbereitung überhaupt nutzen dürfen, wird weiterhin erstaunlich oft gestellt. Ein allgemeines Verbot gibt es in Baden-Württemberg nicht. Im Gegenteil: Das Kultusministerium stellt mit F13 und AIS.chat eigene, datenschutzkonform betriebene Systeme bereit und nennt Unterrichtsvorbereitung ausdrücklich als Anwendungsfeld. F13 kann Vorschläge für Unterrichtsvorbereitungen erstellen; AIS.chat darf zur Vorbereitung, im Unterricht und für schulorganisatorische Aufgaben genutzt werden. Kultusministerium Baden-Württemberg
Daraus folgt aber nicht, dass jedes private Konto und jede Eingabe dienstlich unbedenklich wäre. Wer externe Dienste wie ChatGPT oder Perplexity nutzt, muss die Vorgaben der Schule und des Dienstherrn beachten. Der Tarif eines Dienstes entscheidet nicht über dessen datenschutzrechtliche Zulässigkeit. Personenbezogene, vertrauliche oder sensible Daten gehören nicht in solche Systeme. Die Datenschutzkonferenz verlangt, Datenschutz bereits bei Auswahl und Einsatz von KI-Systemen mitzudenken. Datenschutzkonferenz, Orientierungshilfe zu KI-Systemen, 2025
Auch das Urheberrecht setzt Grenzen. Eigene Materialien, gemeinfreie Quellen, amtliche Dokumente und Werke mit passender Lizenz sind die solide Grundlage eines Projektraums. Bei fremden Werken erlaubt § 60a Urheberrechtsgesetz bestimmte Nutzungen für Unterricht und Lehre, in der Regel bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes. Diese Unterrichtsschranke berechtigt jedoch nicht automatisch dazu, vollständige fremde Texte, Schulbuchseiten oder Verlagsmaterialien in eine externe KI-Plattform hochzuladen. § 60a Urheberrechtsgesetz
Transparenz gehört für mich ebenfalls dazu. Wenn eine Infografik oder ein Lernposter mit KI-Unterstützung entstanden ist, kann das kenntlich gemacht werden. Nicht weil für jedes Arbeitsblatt eine allgemeine gesetzliche Kennzeichnungspflicht bestünde, sondern weil die Schüler wissen sollen, wie ein Material entstanden ist. Entscheidend ist der zweite Satz: Das Material wurde redaktionell geprüft und von der Lehrkraft verantwortet.
Der stärkste Gewinn liegt daher nicht in einer Maschine, die Unterricht "macht". Er liegt in einem gut vorbereiteten Assistenten, der den Lehrer bei Recherche, Planung und Materialarbeit entlastet. Die Verantwortung bleibt nicht am Rand des Prozesses. Sie steht an seinem Anfang und an seinem Ende.
Quellen und Literatur
Datenschutzkonferenz (2025): Datenschutzrechtliche Anforderungen an KI-Systeme. Positionspapier.
Kultusministerium Baden-Württemberg (2026): Künstliche Intelligenz im Unterricht. Abruf am 7. August 2026.
OpenAI (2026): Projects and chats. Abruf am 7. August 2026.
Zierer, Klaus und Weßels, Doris (2024): "Wenn KI das Tempo vorgibt". In: c't, Heft 13, S. 104-107. PDF.
Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz (o. J.): Urheberrechtsgesetz, § 60a - Unterricht und Lehre.
