Bildungspolitik

LuS: Aufnehmen und Transkribieren und das Problem

Von Volker Wacker

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Abbildung 1 zum Beitrag "LuS: Aufnehmen und Transkribieren und das Problem"

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Nun, das ist im schulischen Unterricht nicht legal, aber existierende Praxis. Legal auch dann nicht, wenn ein Lehrer einwilligt, denn es ist auch nicht erlaubt, Stimmen von Mitschülern aufzuzeichnen.

Wo ist das Problem? Hier: Schulen erlauben SuS mit ihren eigenen Smartphones und Tablets im Unterricht zu arbeiten. Dabei wissen Sie nicht, was Schüler dann wirklich an ihren Endgeräten tun, für was sie diese einsetzen. Aus Clips in sozialen Medien geht aber klar hervor: Lehrer werden von manchen SuS auch in Bild und Ton aufgenommen. Und warum nicht den Lehrervortrag zu einem wichtigen Abiturthema aufzeichnen? Oder dem Vater, der Rechtsanwalt ist, Lehrerhandeln - und sprechen einmal zeigen? Natürlich alles illegal, aber? In größeren Klassen lasse ich daher keine freie Nutzung von Smartphones oder Tablets zu. Höchstens für kurze Phasen. In kleinen Gruppen ab Klasse 10 schon, hier ist genügend Zeit und Platz um durch die Reihen zu gehen oder einfach mal länger einen Standort hinter den SuS zu wählen.

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